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News

Hier werden wichtige Hinweise auf Tagungen zu themennahen Forschungsgebieten und natürlich zu Mitgliederversammlungen vorzufinden sein. Außerdem ist beabsichtigt, aktuelle Hinweise auf Großschadensereignisse im wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs zu veröffentlichen.

30.05.2023

Positionspapier zur Psychotherapie nach sexuellem Missbrauch

Neben der durch den GPTG-Vorstand verfassten Stellungnahme haben wir uns entschlossen, uns einem deutlich umfangreicheren Fachgesellschaften übergreifenden Positionspapier zur aktuellen Diskussion über rituelle Gewalt anzuschließen, welches Sie ebenfalls auf unserer Webseite nachlesen können.

Hier lesen Sie das Positionspapier.

31.03.2023

Stellungnahme des Vorstands der GPTG zur aktuellen Diskussion um rituelle Gewalt

Aufgrund einer Strafanzeige einer ehemaligen Patientin einer Schweizer Klinik, in der den Therapeut*innen der Klinik vorgeworfen wurde, diese Patientin nicht adäquat behandelt zu haben, ist in der schweizerischen und mittlerweile auch der deutschen Medienlandschaft ein deutlicher Anstieg kritischer Berichte in Bezug auf das Thema rituelle Gewalt zu vermerken.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie in der Rubrik "Presse" unter folgendem Link: Stellungnahme zur Diskussion um rituelle Gewalt

15.02.2023

Ergänzung zu den Zertifikatsanforderungen der GPTG bezüglich der Durchführung von Online-Seminaren

Analog der Aussagen der Psychotherapeutenkammer Berlin hat der Ausbildungsausschuss der GPTG Anforderungen für Online-Seminare entwickelt. Diese haben wir 2023 aktualisiert.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich Vor- und Nachteile von Online-Seminaren deutlicher gezeigt und wir haben unsere Leitlinien entsprechend angepasst. Wir weisen darauf hin, dass diese Anpassung mit wachsender Erfahrung mit Online-Formaten kontinuierlich weiter entwickelt wird. Der Prozess gilt nicht als abgeschlossen.

Wir möchten betonen, dass die GPTG auch unter Online-Bedingungen einen qualitativ höchstmöglichen Standard in der Ausbildung von Personen im Trauma-Umfeld erhalten möchte. Zur Wissensvermittlung gehört nach unserem Verständnis die Auseinandersetzung mit möglichen eigenen Traumatisierungen der Teilnehmenden im Rahmen von Selbsterfahrung sowie eine Vermittlung von Methoden des Umgangs mit möglichen sekundären bzw. tertiären Traumatisierungen – in traumatherapeutischen Fortbildungskontexten zusätzlich die Vermittlung von traumaverarbeitenden Methoden.

Die "Ergänzung zu den Zertifikatsanforderungen der GPTG bezüglich der Durchführung von Online-Seminaren" gilt ab sofort.

06.01.2023

Schiedsordnung der GPTG in Kraft getreten

Wir haben eine Schiedsordnung beschlossen und eine Schiedskommission eingerichtet.

Bei Beschwerden und Konflikten, die sich aus der Verletzung der Ethikgrundsaetze der GPTG ergeben, aber auch bei allen anderen Streitigkeiten, die sich innerhalb der GPTG ergeben koennen und die mit alleiniger Unterstuetzung der Ethikkommission nicht loesbar sind, haben wir eine uebergeordnete Kommission eingerichtet, die als sogenannte Schiedskommission taetig wird. Die Schiedskommission handelt nach der Schiedsordnung.

Schiedsordnung der GPTG

21.06.2022

Ethikleitlinien der GPTG

Die Mitgliederversammlung der GPTG hat im Mai eine Ethikleitlinie beschlossen

Die GPTG versteht sich als Vertretung aller Professionen und Tätigkeitsfelder, die unmittelbar oder mittelbar mit traumabelasteten Menschen arbeiten bzw. mit ihnen in Kontakt kommen. Wir haben eine Ethikleitlinie entwickelt, die dieser Vielfalt gerecht wird. Dieser Leitlinie haben wir ein Konzept Ethikleitlinie der GPTG vorangestellt. Unsere Ethikkommission ist unter der E-Mail-Adresse ethikkommission[at]gptg.eu erreichbar.

Konzept Ethikleitlinie der GPTG

Ethikleitlinie der GPTG

17.09.2021

„Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG)“ wird in die Kostenerstattung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aufgenommen

Das Zertifikat „Curriculum Psychotraumatherapie“ der GPTG erfüllt die Fortbildungsanforderungen der DGUV zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach Ziffer 2.3. Es berechtigt insoweit zur Teilnahme am Verfahren, wenn auch die weiteren Anforderungen erfüllt sind. Im Rahmen des Curriculums erfolgte Supervisions- bzw. Behandlungsfälle können ebenfalls angerechnet werden.

2017 entwickelte die GPTG das Curriculum Psychotraumatherapie, welches in der traumatherapeutischen Landschaft insofern ein Novum darstellte, als das wir uns entschieden haben, für dieses Curriculum auch fundiert ausgebildete Therapeut*innen zuzulassen, die nicht nach Richtlinienverfahren ausgebildet sind. Um eine entsprechende Qualifizierung zu gewährleisten, haben wir uns an bereits existierenden Curricula wie dem der DeGPT in Bezug auf die Inhalte orientiert. Auch die erforderten Qualifikationen der Dozent*innen sind ähnlich angelegt, nur, dass wir die Approbation nicht als Voraussetzung für die Zertifizierung definieren.

Die von der GPTG definierten Eingangskriterien für ein Zertifikat sind:

  • a) die staatliche Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie,
  • b) eine Grundausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren im Umfang von mindesten 800 Stunden
    sowie
  • c) mindesten 3 Jahre berufspraktische Erfahrungen.

Unter diesen Voraussetzungen kann das von der GPTG zertifizierte Curriculum Psychotraumatherapie besucht und nach erfolgreichem Abschluss zertifiziert werden.

Im letzten Jahr sind wir an den Dachverband der gesetzlichen Unfallkassen DGUV mit der Bitte herangetreten, zu prüfen, ob Absolvent*innen mit dem Zertifikat „Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG)“ in die Kostenerstattung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aufgenommen werden könnten, unabhängig von Ihrer möglichen Approbation. Nach ausgiebiger Prüfung in den zuständigen Gremien der DGUV hat diese uns zurückgemeldet, dass das Zertifikat „Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG)“ die Fortbildungsanforderungen der DGUV zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach Ziffer 2.3 erfüllt. Dennoch bleibt eine Approbation weiterhin als Voraussetzung für eine Kostenerstattung definiert.
Das „Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG)“ berechtigt demnach zur Teilnahme am Verfahren der DGUV, wenn auch die weiteren Anforderungen erfüllt sind. Im Rahmen des Curriculums erfolgte Supervisions- bzw. Behandlungsfälle können ebenfalls angerechnet werden. Die DGUV nannte uns die hier folgenden Bedingungen dafür.

Die Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren setzt eine der folgenden fachlichen Befähigungen voraus:

1. Approbation als psychologische Psychotherapeutin/psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -psychotherapeut,

2. Approbation als Ärztin/Arzt und Berechtigung zum Führen einer der folgenden deutschen Facharztbezeichnungen:

  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychotherapeutische Medizin
  • Neurologie und Psychiatrie
  • Psychiatrie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychotherapie

Zusätzlich nachzuweisen sind u. a. 120 Fortbildungseinheiten in traumatherapeutischen Verfahren (Ziffer 2.3 der „Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren“ (in der Fassung vom 01.01.2017)), sowie eine bestimmte Anzahl von Behandlungsfällen z. T. auch unter Supervision (Ziffer 2.4 und 2.5 im oben genannten Dokument).

Wir freuen uns daher, unseren approbierten Absolvent*innen des „Curriculums Psychotraumatherapie (GPTG)“ mitteilen zu können, dass diese sich in Zukunft auf das Psychotherapeutenverfahren der DGUV bewerben können.

Weitere Hinweise zum Antrag auf Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren der DGUV finden Sie auf der Webseite der DGUV unter Landesverbände.

Haben Sie Interesse an einer Fortbildung nach dem „Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG)“?
Bitte wenden Sie sich dazu an die Geschäftsstelle der GPTG.

12.05.2021

Neuer Arbeitskreis - Bindung, Entwicklung und Trauma

Seit April 2021 gibt es den neuen Arbeitskreis "Bindung, Entwicklung und Trauma".

Traumatische Erfahrungen aus dem vorsprachlichen Bereich benötigen wahrscheinlich einen gesonderten Blick, der den Aspekt der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung miteinbezieht und somit die Bandbreite der persistierenden Traumafolgestörungen erklärt, kategorisiert und Behandlungsansätze strukturiert.

Achtung: Am 01.06. bieten die Leiterinnen des Arbeitskreises eine zweite Videokonferenz für Interessierte an.

Lesen Sie mehr zum Inhalt des Arbeitskreises in der Rubrik "Arbeitskreise".

Kontakt über die GPTG-Geschäftsstelle:
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

15.09.2020

Neues Zertifikat Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)

Good news!

Die GPTG bearbeitet ab dem 15.09.2020 Anträge für ein neues Zertifikat Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG). Zertifiziert werden Curricula mit einem Umfang von mindestens 120 Unterrichtseinheiten, die in einem interdisziplinären Setting die traumasensible Handlungskompetenz von Fachkräften in Pädagogik, Beratung und Pflege auszubauen helfen.

Die Rahmenrichtlinien für die Zertifizierung basieren auf den Inhalten und Anforderungen der Traumapädagogik- und Traumafachberatungs-Curricula, wie sie von der DeGPT und dem Fachverband Traumapädagogik seit vielen Jahren zertifiziert werden und in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen der GPTG 2017 neu aufgelegt wurden. Schon lange aber nehmen auch Menschen aus der Pflege, Einzelfallhilfe, Geburtshilfe und Früherziehung und viele andere Menschen, an den Weiterbildungen teil, die im psychosozialen Alltag begleitend und stabilisierend tätig sind.

Die GPTG trägt dem nun Rechnung. Fachkräfte aus Beratung und Pädagogik bleiben selbstverständlich weiterhin die Zielgruppe auch dieses Zertifikats. Ergänzend dazu versteht sich das Zertifikat „Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit“ als Anerkennung der Arbeit in allen Bereichen, die mit Traumapädagogik und Traumazentrierter Fachberatung nicht gefasst sind. Mit der Veröffentlichung dieser Ausweitung der Qualifikation in neue Bereiche der psychosozialen Arbeit hinein wird zunächst die Pflege mit ihren unterschiedlichen Praxisfeldern als Adressatin benannt. Eine Erweiterung der Inhalte sowie ein Einbezug von Geburtshilfe und frühen Hilfen ist vorgesehen.

Für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren zertifizieren wir alle Curricula, die nach den Richtlinien der DeGPT/Fachverband Traumapädagogik zertifiziert sind, auch ohne zusätzliche Prüfung für das neue Zertifikat. Auf dieser Grundlage wünschen wir uns einen erweiterten Einbezug anderer psychosozialer Berufe in der gesamten Weiterbildungslandschaft.

Das neue Zertifikat versteht sich also – wie die GPTG seit ihrer Gründung – als Unterstützung eines neuen Selbstbewusstseins aller psychosozialen Kräfte, die - neben den traumatherapeutischen Verfahren - den Alltag von Menschen mit belastenden Hintergründen interdisziplinär gestalten helfen.

Mit einer E-Mail an die Geschäftsstelle unter office@gptg.eu erhalten Sie die Richtlinien für die Zertifizierung, eine Checkliste für Ihren Antrag und die Antworten auf Fragen zum Procedere.

Wir freuen uns auf Sie!

12.05.2020

Wichtige Information der GPTG zur Zertifizierung von Online-Seminaren

Analog der Aussagen der Psychotherapeutenkammer Berlin hat der Ausbildungsausschuss der GPTG folgenden Beschluss in Bezug auf die aktuellen Herausforderungen gefasst:

Aufgrund der Corona-Krise ist es vorübergehend möglich, Fortbildungen mit Live-Charakter (z. B. Video-Online-Seminare), die im Wesentlichen einer Präsenzveranstaltung gleichzusetzen sind und in denen die Teilnahme zuverlässig kontrolliert werden kann, zertifizieren zu lassen.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:

  • Terminveranstaltung
  • Live-Veranstaltung
  • Gesicherte Leitung
  • Aktive Beteiligungsmöglichkeit der Teilnehmenden
  • Gewährleistung einer Präsenzkontrolle
  • Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Bei der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmedien müssen die Nutzungsbedingungen des Mediums mit den Anforderungen an die Datensicherheit abgeglichen werden. Es dürfen nur solche Kommunikationsmedien genutzt werden, die über Server abgewickelt werden, die europäischen Datenschutzstandards genügen.

Diese Regelung gilt ab sofort und solange es die Gefährdungssituation erfordert.

20.04.2020

Bundesministerium für Gesundheit sollte einen „Corona-Fonds“ einrichten, analog dem „Fond sexueller Missbrauch“

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Grund der Corona-Krise bisher keine Zeit gefunden, um auf unsere Initiative zu reagieren. Genau diese Krise wird aber unter anderem mit einem massiv erhöhten Bedarf an psychotherapeutischer Begleitung und Aufarbeitung einhergehen.

Somit wird noch deutlicher auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass es einen größeren Bedarf an Psychotherapie gibt, als über das Kassensystem abgedeckt werden kann. Wir haben darum eine weitere Initiative gestartet, in der wir die Einrichtung eines „Fonds Corona“ analog zum „Fonds sexueller Missbrauch“ vorschlagen.

Unseren Vorschlag an das Bundesgesundheitsministerium können Sie auf unserer Webseite nachlesen.

25.03.2020

200.000 Psychotherapieplätze bedroht – Bundesministerium für Gesundheit überlegt, Wahlfreiheit der Therapieform radikal einzuschränken

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten zur Reform des Heilpraktikergesetzes auf den Weg gebracht. In etlichen Medien sind hierzu bereits Berichte erschienen. Was in der öffentlichen Diskussion bisher jedoch kaum wahrgenommen wird, ist, dass in dieser Ausschreibung explizit dazu aufgefordert wird, rechtlich zu prüfen, ob eine Abschaffung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, umsetzbar wäre. Alternativ solle geprüft werden, ob die Heilpraktikererlaubnis einzuschränken wäre.

Die Konsequenzen der Abschaffung dieses Tätigkeitsfeldes wären jedoch radikal. Sämtliche psychotherapeutisch tätigen Personen in Deutschland, die keine Approbation besitzen, fallen unter diese Rechtslage. Sämtliche psychotherapeutischen Verfahren, die nicht in einer Kassenzulassung münden, werden rechtlich unter dem Heilpraktikergesetz ausgeführt! Humanistische Verfahren, wie die klientenzentrierte Psychotherapie, Gestalttherapie nach Perls und viele weitere Verfahren, die in anderen deutschsprachigen Ländern volle Anerkennung geniessen (in Österreich sind 23 Verfahren gesetzlich anerkannt, in Deutschland lediglich 4), wären dann nicht mehr durchführbar.

Es gibt hierzulande, je nach Quelle, bis zu 20.000 Therapierende, die nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten. Wenn diese im Schnitt 10 - 20 Patienten und Patientinnen in der Woche behandeln, würden ca. 200.000 - 400.000 Therapieplätze wegfallen. Diese Therapieplätze entlasten zurzeit das Gesundheitssystem enorm, da die Menschen sämtlich ihre Behandlung selbst zahlen. Denn sie haben sich für psychotherapeutische Verfahren entschieden, die nicht von den Kassen anerkannt sind, oder sie wollten schlichtweg nicht monatelang auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz warten. Für diese Patientinnen und Patienten würden nicht nur die Therapieplätze wegfallen, sie wären auch auf einen Schlag massiv in der Wahl ihrer Behandlungsmethode eingeschränkt, nämlich auf die vier in Deutschland anerkannten Verfahren. Dies wiederum würde zu einer noch stärkeren Überlastung des Kassensystems führen.

Aus diesem Grunde hat sich eine Initiative diverser psychotherapeutischer Fach- und Methodenverbände gebildet, die auf diesen Missstand aufmerksam machen will und sich den Entscheidungsträgern für die Debatte in Bezug auf Qualitätssicherung zur Verfügung stellt. Diese Initiative ist mit einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, an die verantwortlichen Abgeordneten der Gesundheitsausschüsse sowie an diverse Patientenverbände herangetreten, welches Sie auf unserer Webseite nachlesen können. Weitere Fachverbände sind zurzeit mit ähnlichen Initiativen aktiv. Setzen Sie sich ein für die Vielfalt in der Psychotherapielandschaft!

Als Ansprechpartner für die Initiative der GPTG e. V. und anderen Fachverbänden stehen Ihnen zur Verfügung:

Alexander Reich, Dipl.-Psych.
(Vorstand der Gesellschaft für Psychotraumatologie, Traumatherapie und Gewaltforschung - GPTG e. V.)
a.reich(at)gptg.eu

Mag. Dirk Pietryga
(Vorstand des Deutschen Dachverband für Psychotherapie DVP e. V., sowie Vorstand des Berufsverbands Akademischer Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen BAPt e. V.)
pietryga(at)dvp-ev.de

19.02.2020

Satzungsänderung der GPTG

Unsere Mitglieder haben umfassende Satzungsänderung auf der Mitgliederversammlung 2019 beschlossen. Unsere Mitglieder und Interessierte können unsere Satzung auf unserer Webseite nachlesen.

Hier steht Ihnen unsere aktuelle Satzung (PDF) zur Verfügung.

18.12.2019

Fachsupervisor Fachsupervisorin traumasensible psychosoziale Arbeit

Curriculum traumasensible Supervision – das Zertifikat Fachsupervisor/Fachsupervisorin traumasensible psychosoziale Arbeit der GPTG im Praxistest. Ein Bericht von Lydia Hantke, sie leitet das Weiterbildungsinstitut www.institut-berlin.de und ist Mitglied der GPTG.

Seit 2014 existiert ein Zertifikat der GPTG für ein neuntägiges Weiterbildungsformat, das sich an ausgebildete und praktizierende Supervisor*innen wendet und Basiswissen für den Kontext Traumatisierung vermitteln will.

Da die Richtlinien der GPTG angenehm offen und theoriefrei formuliert sind (vgl. Link Fachsupervisor/Fachsupervisorin traumasensible psychosoziale Arbeit), können die Inhalte entlang der eigenen Schwerpunkte bzw. der Bedarfe der Zielgruppe ausgestaltet werden. Was also brauchen Supervisor*innen, wenn sie zwar in der eigenen Tätigkeit ausgebildet und oft sehr versiert sind, von Traumatisierung, den Theorien im Hintergrund und den vielfältigen Praxisansätzen, die in den letzten dreißig Jahren im Feld erprobt wurden, aber wenig Ahnung haben?
75 Unterrichtseinheiten sind vorgegeben, davon sind 25 Einheiten der Supervision der Arbeit vorbehalten.

Der Ausgangspunkt von Handlungsunsicherheit und Fragen der Supervisor*innen sind meist Dynamiken im supervidierten Team nach Krisen, in Stresssituationen und im Umgang mit als herausfordernd empfundenen Klient*innen. Die Supervisor*innen sind auf der Suche nach einer Theorie, die Verständnis für Phänomene im Arbeitsalltag der Supervisand*innen vermittelt, zudem aber auch beschreibt, welche Dynamiken sich in Folge dieses Hintergrundes innerhalb des Supervisionssettings entfalten und in der Person der Supervisor*in spürbar bzw. als Auftrag in den Raum vermittelt werden.

Wie gut, dass die Traumatheorie inzwischen all diese Prozesse abbilden kann – vor allem Dissoziation, Notfallreaktion und Traumadynamikmodelle wie das Traumaviereck sind hier hilfreich. Wie praktisch auch, dass unser Arbeitsschwerpunkt seit 20 Jahren auch Traumapädagogik und Traumafachberatung sind, und unser Fokus so in erster Linie auf Spannungsregulierung, Reorientierung und Stabilisierung aller Bereiche liegt. Da drängt sich dann ganz einfach und organisch die Selbstfürsorge als erste Maßnahme der Fürsorge für Teams und Einzelsupervisand*innen auf. So wird die Supervision selbst zum Übungsfeld für Spannungsregulierung und deren Auswirkungen. Die Inhalte sollen auch in Kontexten Anwendung finden können, wo Traumafolgestörung nicht die zentralen Inhalte bilden, die Selbstregulation der Supervisand*innen im Arbeitskontext aber sehr wohl.

Wir haben in das Curriculum - analog zu den Richtlinien der GPTG folgende Inhalte aufgenommen:

  • Modelle für die Beschreibung traumatischer Prozesse und ihrer Auswirkungen sollen den Supervisor*innen eine Einordnung ermöglichen und die Basis für eine Verständigung über posttraumatische Notwendigkeiten in der Arbeit vermitteln. In unserer Herangehensweise heißt das, die Dynamik zwischen „Hase“ und „Denker*in“ zu erläutern, das Zusammenspiel zwischen evolutionär sehr alten Verhaltensmustern wie der Notfallreaktion und für die Bewältigung sehr wichtigen neueren Strukturen wie der Großhirnrinde, die für Verständnis, Einsicht und Regulierung steht.
  • Dynamiken, die im Team bei hoher Belastung häufig zu sehen sind und nicht selten den Profi, der die Übersicht behalten soll, mit hineinzuziehen drohen, nehmen einen wichtigen Platz ein. Hier halten wir uns an das Traumaviereck (Hantke/Görges 2012), das einen praktischen, weil (psychotherapie-)theoriefreieren Ansatzpunkt bietet. Konzepte wie Übertragung und Gegenübertragung sind aber einfach integrierbar. Nützlich sind hier Distanzierungstechniken wie die Arbeit mit dem Story-Board.
  • Oft ist es für eine gemeinsame Arbeit im Supervisionssetting nötig, erst einmal aus den offerierten Spannungsbögen auszusteigen, wieder im Hier und Jetzt anzukommen. Reorientierung und Dissoziationsstopps sind deshalb wesentlicher Bestandteil des Curriculums, um das Hier-und-Jetzt der supervisorischen Arbeit wieder herstellen zu können. Am einfachsten gelingt die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Ressourcenorientierung durch die Arbeit mit Außenankern wie Abwandlungen von 5-4-3-2-1 (Yvonne Dolan) oder dem Ressourcenbarometer (Hantke/Görges 2012).
  • Wichtig erscheint uns auch ein Wissen um Hierarchien, strukturelle Gewalt und Tabus, um anhand neu reflektierter ethischer Grundsätze die eigene Haltung traumasensibel zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kommen auch liebgewonnene Techniken wie Konfrontation oder Aufstellungsarbeit auf den Prüfstand, immer mit der Frage, wie sich Spannungsregulierung und Kontrollmöglichkeit gewährleisten lassen.
  • Stabilisierungstechniken sollten in allen psychosozialen Arbeitsfeldern Teil des Know-How werden, und
  • Selbstfürsorge als Basiskompetenz von Supervisor*innen vermittelt ganz nebenher, wie auch die Profis im eigenen Alltag gut für sich sorgen können, um nicht Teil der Traumadynamik und Opfer sekundärer Traumatisierung zu werden.
  • Im Rahmen der Lehrsupervision stellen alle Teilnehmenden im Abschlussblock ihre eigene Supervisionspraxis vor. Die Lehrsupervision findet in Gruppen mit maximal 9 Personen statt.

Das Interesse war so groß, dass je ein neuer Durchlauf in Berlin und Hamburg geplant ist. Die Reflexionen der Teilnehmenden nach dem Durchlauf sprachen von einer Änderung der Erwartungshaltung, davon, dass Sie wesentlich Neues für Ihr gesamtes Arbeiten, nicht nur die Anwendung im Bereich Traumatisierung gelernt hatten:

  • "Ganz wichtig ist die eigene Arbeit an der Stressregulierung, das hätte ich nicht gedacht. So arbeite ich komplett anders und es geht mir gut dabei."
  • "Ich habe einen neuen Blick auf Distanzierungstechniken gelernt, die ich als Systemiker ja kenne, aber nie so explizit zur Vermeidung von (eigener) Dissoziation eingesetzt habe."
  • "Ich kann mit dem Begriff Dissoziation jetzt deutlich mehr anfangen, vor allem, dass es auch mit dem Schweigen in der Supervision zu tun haben kann. Ich konfrontiere nun nicht mehr so sehr mit vermuteten Inhalten, sondern erkläre erst das Traumamodell und frage dann nach. Das ist nicht so konfrontativ, und holt die Leute besser ab."
  • "Ich weiß gar nicht, wie ich vorher ohne Hier- und Jetzt-Orientierung arbeiten konnte, das ist alles so logisch."
  • "Ich habe meine Techniken überarbeiten können, und die gemeinsame Supervision mit so vielen Fachkolleg*innen war unglaublich hilfreich. Sonst sind wir ja oft als Konkurrenten unterwegs."

Lydia Hantke leitet das Weiterbildungsinstitut "institut berlin" und ist Mitglied der GPTG. Wir, institut berlin, haben ein solches Format zusammengestellt und in Zusammenarbeit mit dem Supervisionszentrum Berlin den ersten Kurs durchgeführt – vor dem Hintergrund von fast zwanzig Jahren traumasensibler Arbeit in Therapie, Supervision und Weiterbildungen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse am Fachsupervisor/Fachsupervisorin traumasensible psychosoziale Arbeit der GPTG an die Geschäftsstelle der GPTG: office(at)gptg.eu oder +49 30 60987748 oder lesen Sie detaillierte Informationen auf unserer Webseite Fachsupervisor/Fachsupervisorin traumasensible psychosoziale Arbeit.

13.03.2019

Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG)

Das Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG) vermittelt die Inhalte und Methoden, die zur Psychodiagnose und Behandlung von Traumafolgestörungen empfohlen werden, aber in der psychotherapeutischen Grundausbildung zu kurz gekommen sind: traumadaptierte Ansätze, die sich zur Behandlung traumatisch fixierter Erinnerungen und sensorischer Fragmente eignen.

In integrativer Haltung werden die historischen Wurzeln aus den humanistischen Ansätzen gewürdigt und drei traumaadaptierte Ansätze originalgetreu vermittelt, darunter mindestens eine evidenzbasierte Methode (z. B. TF-KVT, EMDR). Die Fortbildungsinhalte berücksichtigen den aktuellen Stand der Therapieforschung und werden regelmäßig aktualisiert, um dem schnellen Fortschritt der wissenschaftlichen Entwicklung auf dem Arbeitsfeld der Traumatherapie Rechnung zu tragen.

Die GPTG zertifiziert Fortbildungs-Curricula, die auf einer umfassenden psychotherapeutischen Grundausbildung aufbauen und diese voraussetzen. Die hierfür anerkannten Veranstalter bescheinigen ihrerseits den Abschluss einer GPTG-zertifizierten Fortbildung.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse am Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG) an die Geschäftsstelle der GPTG: office(at)gptg.eu oder +49 30 60987748 oder lesen Sie detaillierte Informationen auf unserer Webseite „Curriculum Psychotraumatherapie GPTG"

26.07.2017

Nachbesetzung der offenen Vorstandsposten auf der Mitgliederversammlung 2017

Am 08. April 2017 fand in Berlin die jährliche Mitgliederversammlung der GPTG statt. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Wahl des neuen Vorstandsvorsitzenden und die Nachbesetzung des offenen Vorstandspostens.

Oliver Schubbe, Vereinsvorstand seit der Gründung der GPTG 2009, kündigte bereits im vergangenen Jahr an, sich aus dem Vorstand zurückziehen zu wollen.

Als neuer 1. Vorsitzender des Vorstandes ist Jochen Strauß gewählt worden. Er ist seit September 2010 Mitglied im Vorstand und mit den Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden bestens vertraut. Alexander Reich besetzt den freigewordenen Vorstandsposten. Er arbeitete sich im vergangenen Jahr als Assoziiertes Vorstandsmitglied ein. Friederike Masz wurde als neues Assoziiertes Vorstandsmitglied gewählt.

Wir gratulieren den neuen Vorstandsmitglieder zur Wahl und freuen uns auf den frischen Wind, den sie mitbringen werden.

Jochen Strauß, Alexander Reich und Friederike Masz werden in der Rubrik "Vorstand der GPTG" vorgestellt.

30.06.2017

Leitlinien für Psychotraumatologie und Psychoedukation im Kontext von Flucht

In den vergangenen Monaten beschäftigten die „Leitlinien für Psychotraumatologie und Psychoedukation im Kontext von Flucht (GPTG)“ die Ehrenamtlichen unserer Fachgesellschaft GPTG im Ausbildungsausschuss, im Arbeitskreis Vernetzte Hilfen für Geflüchtete und im Vorstand.

Wir sehen mit Sorge, dass zum einen die Helfenden, auch mangels Wissen, überfordert sind, zum anderen aber auch, dass zunehmend „Crash-Kurse“ in Sachen Psychotraumatologie-Fortbildungen angeboten werden. Folgende zu vermittelnde Inhalte wurden vom Ausbildungsauschuss und dem Vorstand als Leitlinie verabschiedet.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unseren „Leitlinien für Psychotraumatologie und Psychoedukation im Kontext von Flucht (GPTG)“ an die Geschäftsstelle der GPTG: office(at)gptg.eu oder +49 30 60987748 oder lesen Sie hier detaillierte Informationen auf unserer Webseite.

08.02.2017

Zertifikat „Psychotraumatherapie (GPTG)“

Der tatsächliche Bedarf an Psychotherapie übersteigt bei weitem den Umfang krankenkassenfinanzierter Angebote. Noch weiter klafft diese Lücke bei der Versorgung komplex traumatisierter Menschen. Sie müssen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten - für viele ein unerträglicher Zustand. Derzeit verschärft sich die Versorgungslage durch die steigende Zahl geflüchteter Menschen, die an psychischen Traumafolgen leiden.

Die GPTG als berufsgruppenübergreifende Fachgesellschaft hat sich entschieden, diese Zertifizierungslücke zu schließen und ein methodenintegratives, traumaspezifisches Curriculum „Psychotraumatherapie (GPTG)“ zu entwickeln, das einer größeren Zahl von Absolventen anerkannter psychotherapeutischer Ausbildungen zugänglich ist.

Die Teilnahme und Zertifizierung ist nun auch mit der staatlichen Zulassung zur Heilkunde (HP Psych) oder dem Europäischen Zertifikat für Psychotherapie (ECP) möglich, wenn eine anerkannte psychotherapeutische Ausbildung im Umfang von mindestens 800 Stunden abgeschlossen wurde.

Das zertifizierte „Curriculum Psychotraumatherapie (GPTG)“ umfasst 140 Unterrichtseinheiten (120 plus Supervision). Dieser Mindestumfang erscheint bisher allen Fachgesellschaften notwendig, um die theoretischen und praktischen Grundlagen zur Durchführung einer Traumatherapie zu vermitteln. Die GPTG vertritt das Ziel, die traumaspezifischen Inhalte in die psychotherapeutische Grundausbildung aufzunehmen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse am Zertifikat „Psychotraumatherapie (GPTG)“ an die Geschäftsstelle der GPTG: office(at)gptg.eu oder +49 30 60987748 oder lesen Sie detaillierte Informationen auf unserer Webseite „Psychotraumatherapie GPTG

18.10.2016

"Basisqualifikation Psychotraumatologie" für Verwaltungspersonal in Niedersachsen

Die GPTG unterstützt und zertifiziert den Erwerb von Kenntnissen über Psychotraumatologie in allen Berufsgruppen.
Auch Angestellte in den Kommunalverwaltungen möchten geflüchteten Menschen mit traumatisierenden Kriegs- und Fluchterfahrungen gerecht werden. In Niedersachsen gibt es für Personal des Verwaltungsbereiches und ehrenamtlich Tätige jetzt die Weiterbildung „Qualifizierungsreihe Migration und Integration“.

In Niedersachsen gibt es für Personal des Verwaltungsbereiches und ehrenamtlich Tätige jetzt die Weiterbildung „Qualifizierungsreihe Migration und Integration“. Sie vermittelt neben Kenntnissen im jeweiligen Fach- und Rechtsgebiet auch interkulturelle Kompetenzen, angemessenes Konflikt- und Problemlöseverhalten sowie praktische Traumakompetenz.

Der Lehrplan, der vom Bildungswerk ver.di gemeinsam mit der ZEW der Leibniz Universität Hannover entwickelt und erstmalig durchgeführt wurde, integriert von der GPTG entwickelte Inhalte. Als besondere Highlights wurden von den Teilnehmenden die Präsentationen der Abschlussarbeiten empfunden. Hierbei konnte ein Praxisanteil nach eigener Wahl umgesetzt und präsentiert werden.

Die Teilnehmenden erhalten zum Abschluss eine qualifizierte Bescheinigung der Leibniz Universität Hannover in Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di, Bereich QuBe und das Zertifikat „Basisqualifikation Psychotraumatologie (GPTG)“.

Diese „Basisqualifikation Psychotraumatologie (GPTG)“ umfasst ein Grundlagenwissen zu den Bereichen Prävention, Entstehung und Erscheinungsformen von Traumafolgestörungen und dem adäquaten Umgang mit den Betroffenen sowie das Wissen über Behandlungsmöglichkeiten. Die Basisqualifikation steht Menschen auch außerhalb pädagogischer oder psychotherapeutischer Berufe offen. Einige Mitglieder der GPTG führen die Fortbildungen zur Erlangung der Zusatzqualifikation durch.

Es ist auch möglich, das Zertifikat „Basisqualifikation Psychotraumatologie (GPTG)“ direkt durch eine Einzelfallprüfung zu erlangen. Dies gilt für Personen, die bereits Fortbildungen zu der genannten Thematik gemacht haben.


Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Fortbildung oder der Einzelfallprüfung zum Zertifikat „Basisqualifikation Psychotraumatologie (GPTG)“ an die Geschäftsstelle der GPTG: office(at)gptg.eu oder +49 30 60987748 oder lesen Sie detaillierte Informationen auf unserer Webseite. „Zugangsvoraussetzungen Basisqualifikation Psychotraumatologie“ und „Fortbildung Basisqualifikation Psychotraumatologie

10.08.2016

Versorgung traumatisierter Menschen durch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen für Psychotherapie

Die Betreuung des zum Attentäter von Ansbach gewordenen geflüchteten jungen Mannes wird in der Presse als überwiegend unzureichend dargestellt. Insbesondere wird generell an der traumatherapeutischen Kompetenz der heilkundig zugelassenen Kolleginnen und Kollegen gezweifelt. Der Vorstand der GPTG nimmt hierzu Stellung.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie in der Rubrik "Presse" unter folgendem Link: Versorgung traumatisierter Menschen durch Heilpraktiker fuer Psychotherapie

25.07.2016

Attentat in Nizza am 14.7.2016

Zu dem neuerlichen Anschlag auf die französische Bevölkerung und Zivilgesellschaft am 14.7.2016 veröffentlichte der Vorstand der GPTG eine Pressemitteilung.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie in der Rubrik "Presse" unter folgendem Link: Attentat in Nizza am 14.7.2016

15.10.2015

Neuer Arbeitskreis - AK "Vernetzte Hilfen für Geflüchtete"

Krieg, Flucht und Exil gehen für viele Menschen mit psychisch traumatisierenden Erfahrungen einher. Das Risiko von Traumafolgestörungen ist begrenzbar.

Alle GPTG-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen am Arbeitskreis teilzunehmen.

Kontakt über die GPTG-Geschäftsstelle:
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

Lesen Sie mehr zum Inhalt des Arbeitskreises in der Rubrik "Arbeitskreise".

14.10.2015

Neuer Arbeitskreis - AK Brainspotting

Brainspotting (von brain = Gehirn und spotting = etwas ausfindig machen) ist eine psychotherapeutische Methode zur Steuerung der Aufmerksamkeit auf explizite und implizite Gedächtnisinhalte, zur Ressourcenaktivierung und Traumaverarbeitung.

Alle GPTG-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen am Arbeitskreis teilzunehmen.

Kontakt über die GPTG-Geschäftsstelle:
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

Lesen Sie mehr zum Inhalt des Arbeitskreises in der Rubrik "Arbeitskreise".

16.04.2015

Nachbesetzung der offenen Vorstandsposten auf der Mitgliederversammlung

Am 07. März 2015 fand in Berlin die jährliche Mitgliederversammlung der GPTG statt. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Nachbesetzung der offenen Vorstandsposten.

Dr. Renate Jegodtka legte ihr Amt schon im letzten Sommer nieder, Dr. Michael Meusers hat sich kurzfristig entschieden, sein Amt niederzulegen. Beide bleiben uns aber als Mitglieder erhalten, und wir dürfen uns auf weitere Begegnungen freuen.

Dr. Renate Jegodtka trug im Vorstand maßgeblich dazu bei, im Sinne des Gründungsgedankens der GPTG immer wieder den gesellschaftlichen und historischen Kontext im Blick zu behalten. Das Zertifikat "Fachsupervisor/Fachsupervisorin traumasensible psychosoziale Arbeit (GPTG)" entwickelte sie federführend. Ihr Engagement, ihre Entschiedenheit, analytische Kompetenz und Freundschaft werden uns in der Arbeit im Vorstand fehlen.

Dr. Michael Meusers engagierte sich seit 2013 als stellvertretender Vorsitzender mit höchster Kompetenz und berufspolitischer Weitsicht. Er lehrte uns, die Entwicklung der Traumadiagnosen im gesellschaftlichen Kontext zu verstehen. Seine langjährige Erfahrung als Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut unterstützte die Entwicklung der Rahmenrichtlinien für das Curriculum "Traumazentrierte Fachberatung und Pädagogik". Wir werden seine freundschaftliche Art und seinen Humor sehr vermissen.

Die neuen Vorstandsmitglieder erschienen uns ausgesprochen geeignet, das Spektrum der mit Betroffenen arbeitenden Berufsgruppen noch vollständiger als bisher zu repräsentieren:

Ute Zillig und Joachim Häcker werden in der Rubrik "Vorstand der GPTG" vorgestellt.

09.01.2015

Seminartag "Basiswissen Psychotraumatologie" am 17.04.2015 - keine Anmeldung mehr möglich

Am 17.04.2015 von 10:00 bis 18:00 Uhr findet ein Seminartag zum "Basiswissen Psychotraumatologie" im Institut für Traumatherapie, Carmerstraße 10 in 10623 Berlin zum Preis von 75 Euro für GPTG-Mitglieder bzw. 100 Euro für Nicht-Mitglieder statt.

Das Seminar wird von Andrea Iff-Kamm, Trauma- und EMDR-Therapeutin geleitet.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte mit Namen, beruflicher Qualifikation, Anschrift und Erreichbarkeit an: ttzwue[at]gmx.de

Das Seminar vermittelt das Grundwissen der Psychotraumatologie. Es richtet sich an alle Berufsgruppen, die traumatisierte Menschen unterstützen, begleiten oder beraten.
Inhaltlich geht es um folgende Themen:
  • Was ist ein (Psycho-) Trauma?
  • Welche Ereignisse können eine Traumafolgestörung hervorrufen?
  • Welche Traumafolgestörungen gibt es?
  • Wie definiert man laut ICD 10 eine PTBS?
  • Was ist eine Komplextraumatisierung?
  • Was ist eine Dissoziation?
  • Was passiert neurobiologisch bei einer Traumatisierung?
  • Was ist ein Trigger?
  • Wie kann man den Betroffenen helfen?
  • Wie ist der Ablauf einer Traumatherapie?
  • Wie finde ich einen Traumatherapeuten?

Das Zertifikat kann bei der Geschäftsstelle der GPTG beantragt werden, indem der Nachweis über den Besuch dieses Seminars "Basiswissen Psychotraumatologie" und die Bearbeitungsgebühr von 50 Euro auf das Konto der GPTG eingezahlt wird.

Sollten Sie selbst einen solchen Seminartag anbieten wollen, wenden Sie sich bitte an Manuela Stamm in der Geschäftsstelle der GPTG.
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

16.12.2014

Informationen zu Zertifkaten online!

Auf unserer Webseite bieten wir in der neuen Rubrik "Zertifikate" ab sofort allen Interessierten umfassende Informationen zu den von der GPTG entwickelten Zertifikaten an.


Sollten Sie einen Antrag auf eines der Zertifikate stellen wollen, wenden Sie sich bitte an Manuela Stamm in der GPTG-Geschäftsstelle.
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

16.07.2014

Neue Zertifikate

Die Mitgliederversammlung hat am 11.04.2014 zwei neue Zertifikate der GPTG beschlossen

Auf Grundlage der in der GPTG geführten Diskussion zur "Traumasensiblen Supervision" (vgl. Trauma & Gewalt, Heft 2/14, S. 170/171) haben der Vorstand und die Mitgliederversammlung beschlossen, durch Zertifizierung von Fachsupervisoren und Fachsupervisorinnen zur Qualitätssicherung beizutragen.


Zertifikat "Fachsupervisor/Fachsupervisorin Traumatherapie GPTG"
Frau Constanze Wieland-Horn aus dem Standardkomitee der GPTG schreibt dazu: Der Bedarf an fachspezifischer Supervision im Bereich Traumatherapie und -beratung ist hoch.
Im Bereich Traumatherapie ist fachspezifische und traumasensible Supervision notwendig. Fachkenntnisse in den Richtlinienverfahren sind hierfür oft nicht ausreichend. Spezialisierte psychotraumatologische, aber auch supervisorisch-didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten sind für eine qualifizierte Supervision notwendig.

Viele Fachleute haben exzellente Kenntnisse und reichhaltiges therapeutisches Wissen aus vielen Jahren therapeutischer Tätigkeit und Weiterbildungstätigkeit im Hinblick auf traumaspezifische therapeutische Arbeit, das in Fachkreisen weitergegeben werden sollte. Deshalb erscheint es sinnvoll, ein Zertifikat "Fachsupervisor/Fachsupervisorin Traumatherapie" zu schaffen, um qualifizierten Psychotherapeuten zu ermöglichen, in ihrem Arbeitsfeld auch supervisorisch tätig zu werden.

Die Mitgliederversammlung der GPTG hat am 11.04.2014 den entsprechenden Antrag auf Schaffung dieses Zertifikats angenommen. Nach der Abstimmung durch den Vorstand werden die Voraussetzungen zur Zertifizierung auf www.gptg.eu zugänglich gemacht.


Zertifikat "Fachsupervisor/Fachsupervisorin traumasensible psychosoziale Arbeit"
Frau Dr. Renate Jegodtka aus dem Vorstand und Standardkomitee der GPTG schreibt dazu: Ziel der Aufbau-Weiterbildung ist die Ver­mittlung von theoretischen und praktischen Kompetenzen, die es erlauben, Konzepte und Methoden traumasensibler Supervision in den unterschied­lichen Handlungsfeldern psychosozialer Traumaarbeit umzusetzen. Sie wendet sich an ausgebildete Supervisoren und Supervisorinnen, die in Handlungsfeldern Psychosozialer Traumaarbeit tätig sind.

Inhalte der Aufbauweiterbildung umfassen folgende Schwerpunkte:

a. Grundlagen traumasensibler Supervision

  • Theorien und Konzepte einer Psychosozialen Traumatologie
  • Konzept traumasensibler Supervision
  • Kommunikative Muster, Organisations- und Beziehungsstrukturen in traumadeterminierten beruflichen Kontexten, sowie Ressourcen und Lösungskompetenzen

b. Handlungskompetenz

  • Didaktische und methodische Vorgehensweisen traumasensibler Fall- und Teamsupervision
  • Interventionen, die zur Stabilisierung in traumadeterminierten Organisationen beitragen
  • Ethische Grundsätze im Spannungsfeld Trauma, Gewalt und ihre Folgen
  • Die Unterstützung von Prozessen, welche zu "Selbstbemächtigung" beitragen

c. Prävention Sekundärer Traumatisierung

  • Erklärungsansätze zur "Sekundären Traumatisierung"
  • Konzepte und Methoden zur Prävention "Sekundärer Traumatisierung"

Die Fortbildungskurse werden in den dafür anerkannten Mitgliedsinstituten der GPTG durchgeführt. Die GPTG vergibt ein eigenes Zertifikat.

16.06.2014

Seminartag "Basiswissen Psychotraumatologie"

Am 20.6.2014 von 10 bis 18 Uhr findet ein Seminartag zum "Basiswissen Psychotraumatologie" im Institut für Traumatherapie, Carmerstraße 10 in 10623 Berlin zum Preis von 75 Euro für GPTG-Mitglieder bzw. 100 Euro für Nicht-Mitglieder statt.
Das Seminar wird von Oliver Schubbe geleitet. Es sind noch freie Plätz verfügbar.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte mit Namen, beruflicher Qualifikation, Anschrift und Erreichbarkeit an: info[at]traumatherapie.de

Das Seminar vermittelt das Grundwissen der Psychotraumatologie. Es richtet sich an alle Berufsgruppen, die traumatisierten Menschen helfen.
Inhaltlich geht es um Fragen wie:

  • Was ist ein (Psycho-) Trauma?
  • Welche Ereignisse können eine Traumafolgestörung hervorrufen?
  • Welche Traumafolgestörungen gibt es?
  • Wie definiert man laut ICD 10 eine PTBS?
  • Was ist eine Komplextraumatisierung?
  • Was ist eine Dissoziation?
  • Was passiert neurobiologisch bei einer Traumatisierung?
  • Was ist ein Trigger?
  • Wie kann man den Betroffenen helfen?
  • Wie ist der Ablauf einer Traumatherapie?
  • Wie finde ich einen Traumatherapeuten?
  • Enthalten unverarbeitete Flashbacks eher mehr oder weniger Details als verarbeitete Erinnerungen?

Das Zertifikat kann bei der Geschäftsstelle der GPTG beantragt werden, indem der Nachweis über den Besuch dieses Seminars "Basiswissen Psychotraumatologie" und die Bearbeitungsgebühr von 50 Euro auf das Konto der GPTG eingezahlt wird.

Sollten Sie selbst einen solchen Seminartag anbieten wollen, wenden Sie sich bitte an Manuela Stamm in der GPTG-Geschäftsstelle.
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

27.11.2013

Pressemitteilung - Entzug der Betriebserlaubnis für Heime der Haasenburg GmbH

Die "Hilfen zur Erziehung" müssen sich an die Kinder und Jugendlichen anpassen und Hilfestellungen leisten. Dies fordert auch der 13. Kinder- und Jugendhilfebericht. Tatsächlich finden wir in vielen Bundesländern eine Ausgestaltung der Hilfen nach Kassenlage, die tatsächlichen Bedarfe und Risiken werden nicht mehr berücksichtigt.

Die vollständige Presseveröffentlichung finden Sie in der Rubrik "Presse" unter folgendem Link: Entzug der Betriebserlaubnis für Heime der Haasenburg GmbH

06.09.2013

Neuer Arbeitskreis - AK Zeugenaussagen

Seit September 2013 besteht der neue Arbeitskreis "Zeugenaussagen nach Gewalt- und Sexualdelikten".
Es gibt immer noch erhebliche Qualitätsunterschiede in der Begutachtung und für Opferzeugen immer noch vermeidbare Hürden, sich vernehmen und die Spuren der erlebten Gewaltdelikte ausreichend sichern zu lassen.

Der Arbeitskreis Zeugenaussagen diskutiert und dokumentiert Möglichkeiten zur Vernehmung und Begutachtung traumatisierter Menschen. Alle GPTG-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen am Arbeitskreis teilzunehmen.

Kontakt über die GPTG-Geschäftsstelle:
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

Lesen Sie mehr zum Inhalt des Arbeitskreises in der Rubrik "Arbeitskreise".

10.08.2013

Kontaktdaten Vereinsvorstand

In der neuen Rubrik "Vorstand der GPTG" werden die Vorstandsmitglieder vorgestellt.

Der Vereinsvorstand wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.03.2013 gewählt.

Die neue Rubrik "Vorstand der GPTG" bietet neben dem beruflichen Profil der Vorstandsmitglieder auch die E-Mail-Adressen zur persönlichen Kontaktaufnahmen.

19.05.2013

Neuer Arbeitskreis - AK Menschenrechte

Seit Mai 2013 gibt es den neuen Arbeitskreis "Menschenrechte".
Der AK "Menschenrechte" beschäftigt sich mit Menschenrechten und Gerechtigkeit.

Der Arbeitskreis dient der Vernetzung von Mitgliedern aller Berufsgruppen und der Diskussion und Umsetzung von Standards wie dem Istanbul-Protokoll. Alle GPTG-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen am Arbeitskreis teilzunehmen.

Kontakt über die GPTG-Geschäftsstelle:
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an: office[at]gptg.eu

Lesen Sie mehr zum Inhalt des Arbeitskreises in der Rubrik "Arbeitskreise".

16.05.2013

Mitgliedertreffen am 19. Mai

Am 19. Mai findet ein spontanes Mitgliedertreffen in Izmir, Türkei statt.

GPTG-Mitgliedertreffen am 19.5.2013 um 16 Uhr
in Alacati Zeytin Konak Hotel,
F. Altay Cad. Lale Sok. No. 4,
Alaçati- Ceşme,
Izmir - Türkei

Anfahrtbeschreibung: www.alacatizeytinotel.com/en/

14.05.2013

Das neue Patientenrechtegesetz und seine Bedeutung für die psychotherapeutische Praxis

Den „mündigen Verbraucher“ und „informierten Patienten auf Augenhöhe“ als Leitbild: das neue Patientenrechtegesetz.

Die nachfolgende News informiert über das neue Patientenrechtegesetz.
Allgemeine Information zu den Neuregelungen bietet dieses Video des Bundesministeriums für Justiz.

Nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag ist mit dem 26.2.2013 das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten und Patentinnen“, kurz Patientenrechtegesetz, in Kraft getreten. Es bündelt die bisher in verschiedenen Gesetzbüchern verteilten Regelungen zu Patientenrechten, schafft einige Neuerungen bzw. baut bestehende Gesetze weiter aus. Sein Geltungsbereich schließt neben den klassischen Heilberufen, wie Arzt, Psychotherapeut etc., auch den erweiterten Bereich der in der Gesundheitspflege Tätigen, etwa Hebammen oder Physiotherapeuten, mit ein.

Viel diskutiert ist die Regelung zum Recht auf umfassende Einsichtnahme des Patienten in seine Krankenakte, welches ihm nur noch in Ausnahmefällen verweigert werden darf. Es handelt sich hier zwar nicht um eine Neuerung, da das Recht zur Einsichtnahme bisher ebenfalls bestand, wenn auch noch nicht so umfassend wie ab jetzt. Die Stimmen über das Für und Wider dieser Regelung sind deshalb jedoch nicht minder kontrovers: während die einen befürchten, dass es für den Behandlungsfortschritt gerade psychoanalytischer Therapien hinderlich sein könnte, wenn der Patient über alle Gedankengänge und Überlegungen seines Therapeuten informiert werden würde, sehen andere es weniger problematisch. Sie geben zu bedenken, dass das Recht auf Einsichtnahme bisher noch kaum genutzt worden sei, und rufen daher zur Besonnenheit auf.

Für die psychotherapeutische Praxis und vor allem den Patienten dürfte noch eine weitere Regelung von Interesse sein: Zur Bearbeitung von Behandlungsanträgen nämlich – und damit also auch für Anträge im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren – wird den (gesetzlichen) Krankenkassen eine Frist von bis zu fünf Wochen gesetzt. Sollte diese Frist ohne hinreichende Begründung versäumt werden, ist der Patient berechtigt, die beantragten Leistungen in Anspruch zu nehmen, und seine Krankenkasse dann in der Folge verpflichtet, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Gerade für Klientinnen und Klienten mit komplexen Störungsbildern, die dringend Hilfe benötigen, aber bei Kassenärzten keinen Therapieplatz erhalten, könnte dies eine Erleichterung darstellen.

Allgemeine Information zu den Neuregelungen bietet dieses Video des Bundesministeriums für Justiz:
http://www.youtube.com/watch?v=QRfDlRcyqMk

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit:
http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/patientenrechtegesetz.html

Die ganze Diskussion über das Patientenrechtegesetz können Sie nachlesen unter:
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/patientenrec-2.html

Rat und Hilfe in Fragen bezüglich Ihrer ganz persönlichen Krankengeschichte finden Sie außerdem auf den Seiten des Bundesbeauftragten für Belange von Patientinnen und Patienten:
http://www.patientenbeauftragter.de/

06.05.2013

"Fonds Sexueller Missbrauch" - Antrag auf Internetseite abrufbar

Seit dem 01. Mai ist auf der Internetseite www.fonds-missbrauch.de ein Antragsformular abrufbar. Mit diesem Formular können Betroffene von sexueller Gewalt in der Familie Hilfeleistungen aus dem "Fonds Sexueller Missbrauch" beantragen.

Antragsberechtigt sind Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt in der Familie erlebt haben und noch heute unter den Folgen leiden. Betroffene, die nicht genügend Leistungen aus z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, können Gelder aus dem Fonds beantragen. Zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter/-innen haben Vorrang vor den Leistungen aus dem Fonds, wenn diese noch gerichtlich durchgesetzt werden können und das auch den Betroffenen zugemutet werden kann.

Es können folgende Sachleistungen beantragt werden:

  • Psychotherapie
  • Kosten z.B. für Fahrten zu therapeutischen Sitzungen
  • Unterstützungen bei z.B. Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln
  • Kosten für Rechtsberatung oder begleitende Assistenz bei der Kontaktaufnahme mit Behörden und Gerichten
  • Unterstützung von Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, welche den Betroffenen helfen soll die berufliche und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erweitern oder nachzuholen
  • Sonstige Unterstützungen in besonderen Härtefällen

Für den Fonds stellt der Bund seit dem 01. Mai 2013 insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung. Es können Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Menschen mit Behinderungen können darüber hinaus Mehraufwendungen beantragen, z.B. für Assistenzleistungen oder Mobilitätskosten.

Als Voraussetzung wird "ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch vorhandenen Folgen" angegeben. Beantragte Hilfen sollen dazu geeignet sein, die noch andauernden Folgen des Erlebten zu mindern.

Das Formular umfasst 14 Seiten. Das Lesen und Ausfüllen des Formulars kann sehr belastend sein. Betroffenen möchten wir deshalb die Empfehlung geben, sich dieses Formular nicht allein anzuschauen.

Wir hoffen, dass sich viele Betroffene trauen es zu versuchen und wünschen diesen Menschen viel Erfolg dabei!

03.05.2013

News auf der Startseite und RSS-Feed

Auf der Startseite werden jetzt die neuesten News angezeigt und das Abonnieren eines RSS-Feed ist möglich.

Der Newsbereich unserer Webseite wurde umgestaltet. Nun können auch einzelne Meldungen abgerufen werden. Die neuesten Meldungen sind auf die Startseite verlinkt und können auf einen Blick beim Besuch unserer Webseite erfasst werden.

Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, einen RSS-Feed zu abonnieren. So bleiben Interessierte immer auf dem aktuellen Stand unserer Webseite.

10.04.2013

Presseveröffentlichung zu Runder Tisch Kindesmissbrauch

Der Runde Tisch „Sexueller Missbrauch“ fordert seit anderthalb Jahren die Entschädigung der Betroffenen und die finanzielle Absicherung von Fachberatungsstellen und Therapieplätzen. Bund, Länder und Kommunen schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu – auf Kosten der Opfer. Die Gesellschaft für Psychotraumatologie, Traumatherapie und Gewaltforschung e.V. nennt dies skandalös und fordert dringend Abhilfe.

Die vollständige Presseveröffentlichung finden Sie in der Rubrik "Presse" unter folgendem Link: Runder Tisch Kindesmissbrauch

24.03.2013

Neuer Vereinsvorstand

Am 23.03.2013 wurde auf der Mitgliederversammlung der neue Vereinsvorstand gewählt.

Achim Grube (Schatzmeister) ist gelernter Polizeibeamter und Dipl.-Pädagoge. Seit 2008 leitet er den Soz.-wissenschaftlichen Dienst (SWD) der Polizei in Niedersachsen. Sein Tätigkeitsbereich umfasst u. a. den Schwerpunkt Traumatherapie in akuten Fällen, Krisenintervention nach traumatisierenden Ereignissen, Einsatzberater bei Großeinsätzen, Kampfmittelbeseitigung, Supervision von SB Sexualdelikte, Projektmitglied und Feldforscher im EU-Projekt GODIAC (Abbau von Gewalt bei Demonstrationen durch Dialog und Kommunikation).

Renate Jegodtka ist Sozialpädagogin. Nach 20 jähriger Tätigkeit in verschiedenen Kontexten der Jugendhilfe leitet sie seit 2000 das „Zentrum für Systemische Beratung und Therapie“. Auf Grundlage eines Konzeptes systemischer Traumaarbeit werden hier Familien begleitet, deren Miteinander durch traumatisierende Erfahrungen beeinflusst ist. Als Dozentin bietet sie Weiterbildungen im Rahmen des Curriculums „Systemische Traumapädagogik und Traumafachberatung“ (DeGPT/BAG-Trauma­pädagogik) an. Weitere Schwerpunkte sind: Supervision in beruflichen Kontexten, die sich mit den Folgen nationalsozialistischer Gewaltherrschaft befassen (z.B. Gedenkstätten) sowie Forschung zum Themenkomplex: „Sekundäre Traumatisierung“.

Dr. med. Michael Meusers ist ltd. Arzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Neurologie am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke. Er engagiert sich seit Jahren mit Vorträgen und Seminaren im Bereich Psychotraumatherapie. Dr. Meusers setzt sich zudem in der Ausbildung von Traumafachbegleitern für Pflegeberufe ein. Weitere Schwerpunkte sind: Neurobiologie, ADHS und Störung des Sozialverhaltens. Er war 6 Jahre im Vorstand von EMDRIA Deutschland.

Oliver Schubbe (Vorstandsvorsitzender), Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Verhaltenstherapeut und psychoanalytischer Familientherapeut in eigener Praxis. Seit 1990 leitet er das Institut für Traumatherapie in Berlin. Er war Gründungsvorstand von EMDRIA Deutschland e.V. wie auch der GPTG e.V., wo er sich dafür einsetzt, die Hilfsangebote für traumatisierte Menschen durch Qualitätssicherung und Vernetzung der Berufsgruppen zu verbessern.

Jochen Strauss (Pressereferat und Öffentlichkeitsarbeit) ist leitender Psychologe der Kliniken Hohenlohe, Bad Mergentheim, Schwerpunkte: Traumafolgen & Somatoforme Schmerzstörungen. Seit 2007 Leitung des „Zentrum für lebenslanges Lernen“ = Heimpsychologischer Dienst und Fortbildungsinstitut; Vorstand „Bundesarbeitsgemeinschaft Traumapädagogik und GPTG; Mitglied dortselbst, sowie DeGPT, EMDRIA, DGTD; Schwerpunkte: Versorgungs- und Sozialpolitik; Macht & Machtmissbrauch, Formen struktureller Gewalt.

26.10.2012

Neuer Arbeitskreis

Enrico Barbiero lädt zum neuen Arbeitskreis "Ethische Fragen in der Psychotherapie und Traumatherapie" ein. Als Dipl.-Theologe, Magister der Philosophie und Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie verbindet er in seiner Person die für diesen Arbeitskreis wichtigsten Disziplinen.
Der Arbeitskreis möchte Hilfestellungen, Reflexionshilfen und sich als Ansprechpartner anbieten. Sowohl GPTG-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen am Arbeitskreis teilzunehmen.

Kontakt über die GPTG-Geschäftsstelle:
Telefon: +49 (0)30 60 98 77 48 oder per E-Mail an office[at]gptg.eu

Lesen Sie mehr zum Inhalt des Arbeitskreises in der Rubrik "Arbeitskreise".

04.06.2012

#ichhabnichtangezeigt

Die Initiative #ichhabenichtangezeigt möchte das Tabuthema sexualisierte Gewalt mehr in die Öffentlichkeit bringen. Dafür benötigt das Projekt Unterstützung: Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, werden gebeten, ihre ganz persönlichen Gründe zu nennen, warum sie die Tat (noch) nicht zur Anzeige gebracht haben. Die Initiative möchte den Opfern eine Stimme geben und aufzeigen, dass das Thema (noch immer) einem großen Tabu unterliegt.

Mehr finden Sie unter folgendem Link: http://ichhabnichtangezeigt.wordpress.com/

Die Aktion endet am 15. Juni 2012, es verbleiben daher nur noch 12 Tage um Opfern eine Stimme zu geben.

08.02.2012

Pressemitteilung des BDP

Patienten muss man helfen statt sie zu verwirren. VPP widerspricht Aussagen des KBV-Vorsitzenden Köhler im ARD-Morgenmagazin

Der Verband Psychologischer Psychotherapeuten im BDP bezieht in seiner Pressemitteilung vom 19.02.2012 Stellung zu den Aussagen des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler im „ARD-Morgenmagazin“. In der Sendung vom 17.02.2012 wurde das Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V als ein Ausweg für Patientinnen und Patienten genannt, die sich vergeblich um einen ambulanten Psychotherapieplatz bemühen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und ihr Vorsitzender, Dr. Andreas Köhler, warnen jedoch in der Sendung „ARD-Morgenmagazin“ vor Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, da diese geringer qualifiziert seien. Dem widerspricht der VPP im BDP vehement und befürwortet das Kostenerstattungsverfahren, um psychotherapeutische Versorgungslücken zu schließen.

Die gesamte Pressemitteilung des BPD können Sie unter folgender URL nachlesen: http://www.bdp-verband.de/bdp/presse/2012/02_patienten.html

Da der VPP im BDP das Kostenerstattungsverfahren unterstützt, hat er unter folgender URL Informationen für Patientinnen und Patienten zur Beantragung eines Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V gestellt:

http://www.bdp-verband.de/aktuell/2012/120119_patienten.pdf

Auch auf unserer Homepage finden Sie unter „Hilfe und Beratung“ → „Finanzierungswege“ wichtige Hinweise zum Kostenerstattungserfahren.

14.11.2011

Kongressbericht

Bericht über den Kongress Indirekte Traumatisierung im Kontext professionellen Handelns - Anforderungen an Ausbildung, Berufspraxis und Supervision am 17. und 18.06.2011

Indirekte Traumatisierung im Kontext professionellen Handelns - Anforderungen an Ausbildung, Berufspraxis und Supervision war das Kongressthema, zu dem Dr. Tanja Rode und die Gesellschaft für Psychotraumatologie, Traumatherapie und Gewaltforschung (GPTG e.V.) am 17. und 18. Juni 2011 in die Urania Berlin eingeladen hatten.

Zum ersten Mal richtete ein Kongress die Aufmerksamkeit auf die Indirekte Traumatisierung professioneller HelferInnen und UnterstützerInnen, die durch ihre Arbeit mit traumatisierten Menschen ähnliche Symptome wie die der Traumatisierung entwickeln können.

Der Eröffnungsvortrag von Dr. Tanja Rode gab nicht nur einen inhaltlichen Überblick über die Materie, sondern beinhaltete die Klärung des Begriffes Indirekte Traumatisierung sowie anderer Begrifflichkeiten. Zudem stellte sie die Spezifika der verschiedenen eingeladenen Professionen und der verschiedenen Beiträge vor, sowie die Voraussetzungen und Risiken Indirekter Traumatisierung bis hin zu Aspekten der Selbstfürsorge.

Im Mittelpunkt dieses Kongresses standen vor allem die Vorträge bzw. Workshops zu den Themen: Auswirkungen und Erscheinungsformen der Indirekten Traumatisierung, Neurobiologische bzw. Neuropsychologische Modelle von Dissoziation und Indirekter Traumatisierung, gesellschaftliche und organisationsspezifische Aspekte der Indirekten Traumatisierung, die Rolle der Arbeitsstruktur der Helfer, die geschlechterspezifische Verarbeitung von Indirekter Traumatisierung, Schutzmöglichkeiten vor Indirekter Traumatisierung und auch die Vorstellung einer strukturierten Fallsupervisionsmethode, die dem Risiko einer Indirekten Traumatisierung vorbeugen soll.

Der Kongress endete mit einer gemeinsamen Presseerklärung, die auf den Abschlussbericht der unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Dr. Christine Bergmann Bezug nahm und deren Empfehlungen nachdrücklich unterstützten.

Der Kongress war geprägt von der Begegnung verschiedener Professionen, theoretischer wie praktischer Hintergründe und Zugänge, in ihrer Vielfalt und Buntheit. Und so gingen die VeranstalterInnen, ReferentInnen und TeilnehmerInnen nach zwei Tagen intensiven Austauschs erschöpft jedoch bereichert, inspiriert, dankbar und mit der Gewissheit auseinander: Es gibt noch viel - und doch nur zweierlei - zu tun: das Notwendige und das Unmögliche.

Dieser Kongress war und sah sich jedoch nur als Auftakt zu einer neuen gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu Traumatisierung im professionellen Kontext.

Wer die vielfältigen Erträge des Kongresses umfassend nachlesen möchte, kann im Herbst die Dokumentation sowie die Presserklärung von der Kongresshomepage unter www.indirekte-traumatisierung.de herunterladen.

Für die Kongressorganisation: Dr. Tanja Rode, Oliver Schubbe und Prof. Dr. Silke Gahleitner

25.07.2011

Stellungnahme der GPTG

Stellungnahme der GPTG zur Studie des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der „Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“, Frau Bundesministerin a. D. Dr. C. Bergmann zum Umgang mit Verdachtsfällen in Institutionen

Die GPTG unterstützt nachdrücklich die Forderung Frau Dr. Bergmanns nach höherer Traumasensitivität in den Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, hier: Schulen, Internate und Heime.

Nicht allein die pädagogischen Experten in Schulen, Internaten und Heimen sind „blind“ für die Nöte der betroffenen Kinder und die Ausdrucksformen ihres Leides, welche häufig als „Verhaltensstörungen“, „Intelligenzminderung“ und dergleichen etikettiert werden: Ein ähnliches Unverständnis für traumainduzierte Prozesse findet man im Verlauf dann auch bei Polizei und Gerichten wieder, so dass Kinder und Jugendliche, die sich trauen, sich mit ihrem Leid zu adressieren, auch hier auf eine Phalanx von Unverständnis und Täterschutz stoßen.

Aktiver Opferschutz bedeutet aber auch, dies ist als Forderung auch Teil des Abschlussberichts von Frau Dr. Bergmann vom 24.05.2011, dringlich die Versorgungssituation der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Zum einen durch Sensibilisierung der Pädagogen über spezifische traumapädagogische Angebote, zum anderen über die längst überfällige Einbeziehung traumatherapeutischen Wissens in die curricularen Psychotherapieausbildungen. Auch hier sind, ausweislich des „Abschlussberichts der UBSKM“ vom Mai dieses Jahres, weiterhin große Defizite zu verzeichnen, dies gilt aber auch für die psychotherapeutische Versorgung in der Fläche, die bisher zu geringen vorgesehenen Höchststundenzahlen, die Einbeziehung hilfreicher, traumaspezifischer Therapieverfahren, etc..

Wir hoffen, dass die Arbeit Frau Dr. Bergmanns weiter beharrlich Versorgungsmängel offen legt und die Mängel benennen hilft, damit die Betroffenen auf diese Weise auch in der Politik eine Stimme erhalten.

10.06.2011

Neue Telefonnummer

Neue Telefonnummer 0049 (0) 30 60 98 77 48 Bürozeit: Montags von 18:00 bis 20:00 Uhr und Mittwochs von 8:00 bis 10:00

01.06.2011

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung am 17.06.2011, 18:30-20:00 Uhr im Einstein-Saal der Urania Berlin e. V. (An der Urania 17, 10787 Berlin)

Wegbeschreibung

Die Urania finden Sie mitten in der City-West, an der Verlängerung des Kurfürstendamm. Vom Bahnhof Zoologischer Garten ist sie mit Bus und U-Bahn in wenigen Minuten erreichbar. Der Fußweg von den U-Bahnhöfen Wittenbergplatz und Nollendorfplatz beträgt 5 Minuten.

Mit der Bahn:
Bahnhof Zoologischer Garten
Fernbahn ICE, IC, IR
Regionalbahn RE1, RE2, RE3, RE4, RE5
Mit der U-Bahn:
Wittenbergplatz U1, U2, U3, U15
Nollendorfplatz U1, U2, U3, U4, U15
Mit der S-Bahn:
Zoologischer Garten S5, S7, S9, S75
Mit dem Bus:
100, 110, M19, M29, M46, M85, 187, 343

26.05.2011

Aufnahme beim "Paritäter", Berlin

Die Fachgesellschaft ist nun Mitglied beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin.

22.02.2011

Kongress am 17./18. Juni 2011 in Berlin

"Indirekte Traumatisierung im Kontext professionellen Handelns - Anforderungen an Ausbildung, Berufspraxis und Supervision" am 17./18.06.2011 in der Urania, Berlin. Ermäßigung für Mitglieder der GPTG. Weitere Informationen unter www.indirekte-traumatisierung.de

21.02.2011

Kongress am 16.-18. Juni 2011 in Leipzig

"Täterintrojekte - Diagnostik und Behandlung eines bislang unterschätzten wichtigen Themas in der Psychotherapie". Weitere Informationen unter www.koerperpotenziale.de

13.04.2010

Alice Miller gestorben

Die Psychologin Alice Miller starb im Alter von 87 Jahren.

Selbstgemaltes Bild von Alice Miller

Bild: A.Miller, Sammlung Schubbe

 

Umgeben von selbst gemalten Bildern, auch solchen über ihre Kindheit, starb die Kindheitsforscherin und Schriftstellerin Alice Miller im Alter von 87 Jahren. Ihre letzten Bücher hatte sie in ihr Diktiergerät gesprochen, während sie durch die Olivenhaine in der Nähe ihres Hauses bei Saint-Rémy-de-Provence wanderte.

Ihre konsequente Suche nach den Ursachen der Gewalt war Vorläufer und Wegbereiter der modernen Gewaltforschung und Traumatherapie. Zu den bekanntesten Werken der 1923 in Polen geborenen Alice Miller gehört das Buch "Das Drama des begabten Kindes und die Suche nach dem wahren Selbst". Eine ihrer provokantesten Thesen lautet: "In jedem Gewalttäter steckt ausnahmslos ein einst schwer gedemütigtes Kind, das nur dank der absoluten Verleugnung seiner Gefühle der totalen Ohnmacht überlebt hat."

Damit grenzte sich Miller deutlich von der Psychoanalyse ab, die sie als "System zur Unterdrückung der Wahrheit" kritisierte, da diese aus ihrer Sicht in alter Tradition das Kind beschuldigt und die Eltern schont. Zuletzt erschien von ihr "Dein gerettetes Leben", das 2008 veröffentlicht wurde und in dem sie für eine liebevolle und gewaltfreie Kindeserziehung plädierte. Mehr unter: www.alice-miller.com

01.03.2010

Presseerklärung zum Erdbeben in Chile in unserer Rubrik "Presse"

08.02.2010

Begründerin der Themenzentrierten Interaktion (TZI) verstorben

Die Psychoanalytikerin Dr. h.c. Ruth C. Cohn ist am 30. Januar in Düsseldorf im 98. Lebensjahr gestorben. Ruth Cohn, in Berlin aufgewachsen, studierte Nationalökonomie und Psychologie an der Universität Heidelberg und der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin und ist als deutsche Jüdin 1933 emigriert. In den USA wurde sie mit ihrem pädagogisch-therapeutischen Konzept der TZI zur Mitbegründerin der Humanistischen Psychologie. Ihre Arbeit hat bereits früh auch Eingang in pädagogisches und therapeutisches Handeln gefunden und die Themenzentrierte Interaktion wurde an vielen pädagogischen und therapeutischen Ausbildungsstätten erfolgreich eingesetzt.