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Versorgung traumatisierter Menschen durch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen für Psychotherapie


Berlin, 10.8.2016 - Die Betreuung des zum Attentäter von Ansbach gewordenen geflüchteten jungen Mannes wird in der Presse als überwiegend unzureichend dargestellt. Insbesondere wird generell an der traumatherapeutischen Kompetenz der heilkundig zugelassenen Kolleginnen und Kollegen gezweifelt. Der Vorstand der GPTG nimmt hierzu wie folgt Stellung:


Ein erster Irrglaube ist, dass eine kassenärztliche Zulassung auf einen Qualitätsvorsprung hinweist. Insbesondere der Bereich „Traumatherapie“ wird in den meisten Grundausbildungen in der Regel nur kurz gelehrt. Dies gilt sowohl für den Bereich der kassenärztlichen Psychotherapeuten als auch für andere Ausbildungen, die in eine staatliche Zulassung zum Heilpraktiker für Psychotherapie münden.

Mit Einführung des „Psychotherapeutengesetzes“ wurden viele Kolleginnen und Kollegen durch Nicht-Zulassung in den „grauen Markt“ der „heilkundigen“ Psychotherapie gedrängt. Die Zulassungsrichtlinien für Psychotherapie spiegeln damals wie heute weniger Gütekriterien wieder, als vielmehr den Machtanspruch bestimmter Strömungen in der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ und dem „Wissenschaftlichen Beirat“. Im Übergang zum Psychotherapeutengesetz wurden bewusst Versorgungsengpässe einkalkuliert, um die Verteilungsarithmethik und damit die Geldflüsse zwischen den Facharztgruppen nicht zugunsten der Psychotherapie verschieben zu müssen: Selbst die „Bundespsychotherapeutenkammer“ geht mittlerweile von mehr als 25% an Psychotherapien aus, die außerhalb des kassenärztlichen Rahmens stattfinden – mangels geeigneter Therapieplätze bei Psychologischen Psychotherapeuten.

Wie auch die „Initiative Phoenix e. V.“ in ihrem Papier vom 17.4.2016 zeigen konnte, sind die Versorgungsmängel im Bereich „Traumatherapien“ noch um Einiges eklatanter: Die meisten komplex traumatisierten Menschen (und hierzu zählen vielfach auch Folteropfer wie Mohammad D.) finden innerhalb des kassenärztlich definierten Versorgungsspektrums keine Hilfe.

Eine adäquate Traumatherapie braucht neben einer fundierten Grundausbildung auch eine Zusatzausbildung in Psychotraumatologie. Zu speziell ist dieser Bereich, als dass er durch die üblichen Grundausbildungen allein abgedeckt werden könnte.

Klare Qualitätskriterien sind hier vonnöten, um eine angemessene Behandlung Traumatisierter zu gewährleisten.

Um eine fundierte Ausbildung für alle zur Psychotherapie zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten zu gewährleisten, diskutiert die GPTG derzeit, ab Herbst diesen Jahres – den bei ihr akkreditierten Instituten – die Zertifizierung auch von Heilpraktikern für Psychotherapie zu einer methodenübergreifenden Traumatherapieausbildung zu gestatten, wenn deren Grundausbildung den Qualitätskriterien der GPTG entspricht. Dies scheint uns ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Umsetzung der Empfehlungen zur Versorgung traumatisierter Menschen zu sein, wie sie bereits im Empfehlungskatalog des Abschlussberichts „Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ formuliert sind, auch wenn dieser Weg seitens der „Bundespsychotherapeutenkammer“ aus durchsichtigem Machtkalkül weiter blockiert wird.

V.i.S.d.P., Jochen-Wolf Strauß, Berlin



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