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Berufsgenossenschaften

Für medizinische und psychologische Versorgungsleistungen bei beruflichen Unfällen und Berufskrankheiten sind in Deutschland die Berufsgenossenschaften zuständig. Sie sind darüber hinaus Träger von Rentenansprüchen. Manche Berufsgenossenschaften sind aufgeschlossen für Fragen einer Trauma-Akuttherapie und Frühhilfe für Betroffene, denn durch rechtzeitig verfügbare fachlich kompetente und wissenschaftlich erprobte Hilfsmaßnahmen für Trauma-Opfer lassen sich langfristige Störungen vermeiden.

Die folgenden Informationen wurden dem "Merkblatt über die gesetzliche Unfallversicherung" (Ausgabe 1997), herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, entnommen.

Wer gehört zum Personenkreis der Versicherten?

Wer gehört nicht zum Personenkreis der Versicherten?

Wann sollte eine Unfallanzeige bzw. eine Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit erstattet werden?

Wer hat die Unfallanzeige zu erstatten?

Innerhalb welcher Frist ist eine Anzeige zu erstatten?

In welcher Anzahl sind die Anzeigen zu erstatten?

Unfallanzeige: Verdacht auf Berufskrankheit:  
Anzahl der Exemplare Anzahl der Exemplare  
2 1 für die Berufsgenossenschaft
1 - für das Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz
1 1 für den Betriebsrat / Personalrat
1 1 für den Unternehmer selbst

Wenn der Versicherte es möchte, ist der Unternehmer verpflichtet, ihm eine Kopie der Anzeige zu überlassen.

Wer ist von der Anzeige zu informieren?

Leistungen der Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften, die für Fragen einer Trauma-Akuttherapie und Frühhilfe für Betroffene aufgeschlossen sind

Berufsgenossenschaft Verwaltung, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg

Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen, Fontenay 1a, 20354 Hamburg

Freie Heilfürsorge

Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamten und Soldaten steht freie Heilfürsorge zu. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen. Für Psychotherapie bezahlt die Heilfürsorge den 2,3-fachen Satz GOÄ, aber nur wenn dies vom Psychotherapeuten auch so beantragt wird!