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Gesetzliche Krankenkassen

Welche Therapieformen werden finanziert?

Abrechnungsfähig sind nur die sogenannten Richtlinienverfahren: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.

Therapieform Kurzzeit- therapie Normal- therapie besonderer Fall Regelhöchst- grenze *)
Psychoanalyse   160 h 240 h 300 h
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 25 h 50 h 80 h 100 h
Verhaltenstherapie 25 h 45 h 60 h 80 h

*) Anmerkung: Die Regelhöchstgrenze ist keine absolute Grenze, wird in der Gutachterpraxis aber oftmals nicht überschritten.

Was sollten Sie beachten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur, wenn es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt. Es findet keine Leistungsübernahme für Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung statt.