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Kostenübernahme nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Welche Personen haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für Psychotherapie nach dem KJHG?

Unter welchen Bedingungen werden die Kosten für Psychotherapie nach dem KJHG übernommen?

Die Kosten werden übernommen,

  1. wenn das Kind oder der/die Jugendliche eine psychotherapeutische Behandlung benötigt, die von den Krankenkassen nicht getragen wird.
  2. wenn eine Elternberatung, Familientherapie oder Förderung bei Schulschwierigkeiten indiziert ist.

Durch welche Institutionen wird der Anspruch überprüft?

Folgende Institutionen entscheiden eigenständig oder kooperativ über die Anspruchsberechtigung:

Was müssen Sie tun?

oder: