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Private Krankenkassen

Wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen können Sie auch hier meist fünf probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, die ohne Antrag von der Kasse bezahlt werden müssen. Es gibt allerdings auch Privatkassen, die die Erstattung der Kosten auf eine Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeuten einschränken.

Die Regelungen für den eigentlichen Therapieantrag sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Im Regelfall erstatten die meisten Kassen eine bestimmte Anzahl von Sitzungen, die von Ihrem/Ihrer Behandler/-in bis zum 2,3fachen des einfachen Satzes abgerechnet werden können.

Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, um die entsprechenden Bestimmungen zu erfahren und um sich die Antragsformulare schicken zu lassen.

Beginnen Sie erst mit der Psychotherapie, wenn das schriftliche Einverständnis Ihrer Kasse vorliegt!